Recht & Reise

Winterreifenpflicht in Europa: Wo sie gilt, wo nicht — und warum das Zeichen auf der Flanke wichtiger ist als das Datum

Dreissig Länder, dreissig Regeln — so wird es meistens erzählt. Tatsächlich gibt es nur vier Systeme, und wer sie kennt, kommt durch ganz Europa, ohne jedes Land einzeln nachzuschlagen. Was Sie dagegen wirklich prüfen müssen, steht auf der Reifenflanke: Seit 2024 hat sich verschoben, welche Kennzeichnung wo überhaupt noch zählt. Ein Reifen, der in Österreich vollkommen in Ordnung ist, kann auf der Fahrt dorthin in Deutschland unzulässig sein.

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Winterreifenpflicht in Europa: Wo sie gilt, wo nicht — und warum das Zeichen auf der Flanke wichtiger ist als das Datum
Vier Systeme, nicht dreissig
Vier Regelungsarten statt dreissig Ländertabellen. Quellen: TCS, ADAC, Europäisches Verbraucherzentrum (Stand 26.9.2025).

Vier Systeme, nicht dreissig

Bevor die Länderliste kommt, lohnt sich die Landkarte im Kopf. Europa kennt genau vier Arten, die Winterausrüstung zu regeln.

Die feste Frist. Ein Datum entscheidet, nicht das Wetter. Vom Stichtag an müssen Winterreifen montiert sein, auch wenn die Sonne scheint. So halten es Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Kroatien und Slowenien. Für die Reiseplanung ist das das einfachste System: Kalender ansehen, fertig.

Die situative Pflicht. Das Wetter entscheidet. Es gibt kein Datum, sondern eine Bedingung — Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Liegt sie vor, sind Winterreifen Pflicht; liegt sie nicht vor, dürfen Sie mit Sommerreifen fahren. Deutschland, Luxemburg, Rumänien und seit Sommer 2025 auch Dänemark arbeiten so. Das System ist ehrlicher, aber unbequemer: Sie können morgens legal losfahren und mittags im Verstoss stehen.

Die Kombination. Ein Zeitfenster und eine Wetterbedingung. Österreich ist der bekannteste Fall: zwischen dem 1. November und dem 15. April, aber nur bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Strasse. Tschechien und die Slowakei machen es ähnlich.

Das Schild. Nicht das Land regelt, sondern die Strecke. Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und Ungarn schreiben die Ausrüstung dort vor, wo eine Behörde sie anordnet und ein Schild sie ankündigt. Hier hilft kein Kalender — hier hilft, das Zeug dabeizuhaben.

Dazu kommt die fünfte Gruppe: gar keine Pflicht. Niederlande, Belgien, Polen, Grossbritannien, Irland, Malta, Zypern — und, mit einem wichtigen Vorbehalt, die Schweiz.


Das Zeichen entscheidet, nicht das Wort
M+S ist eine Angabe des Herstellers, das Alpine-Symbol eine bestandene Prüfung nach UNECE R117. Fünf Länder haben M+S seit 2022 fallen lassen.

Das Zeichen entscheidet, nicht das Wort

Das ist der Teil, der in den letzten zwei Jahren am meisten in Bewegung war, und der Teil, an dem die meisten Reisenden hängenbleiben.

Auf Reifenflanken stehen zwei verschiedene Dinge, die beide „wintertauglich" bedeuten sollen:

M+S heisst „Mud and Snow". Es ist eine Angabe des Herstellers. Kein Labor prüft sie nach, kein Prüfverfahren steht dahinter. Ein Hersteller darf sie auf einen Reifen schreiben, weil er ihn für geeignet hält. Der TCS formuliert es unmissverständlich: „M+S sagt also nichts über die Wintertauglichkeit des Reifens aus."[9]

Das Alpine-Symbol — ein Berg mit drei Zacken und einer Schneeflocke darin, offiziell 3PMSF für Three Peak Mountain Snow Flake — steht für eine bestandene Prüfung. Der Reifen muss auf Schnee eine Mindestbremsleistung nachweisen, festgelegt in der UNECE-Regelung Nr. 117. Der TCS dazu: „Nur ein Reifen mit dem Schneeflockensymbol ist ein echter Winterreifen."[9]

Was sich 2024 geändert hat

Reihenweise Länder haben M+S in kurzer Folge fallen lassen:

Land M+S allein reicht nicht mehr seit
Estland 1. Dezember 2022
Lettland 1. Oktober 2024
Deutschland 1. Oktober 2024
Frankreich 1. November 2024
Schweden 1. Dezember 2024

In Deutschland lief eine lange Übergangsfrist aus: Reifen, die vor Januar 2018 gebaut wurden und nur M+S tragen, waren bis zum 30. September 2024 geduldet. Seit dem 1. Oktober 2024 sind sie bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig.[3]

Und jetzt die Falle. Österreich akzeptiert weiterhin M+S.[1][2] Ein Satz reiner M+S-Reifen ist dort also einwandfrei — aber wer von Zürich nach Wien fährt, fährt durch Deutschland oder über Österreichs Westen an, und schon steht dieselbe Ausrüstung in einem Land, in dem sie seit 2024 nicht mehr genügt. Die Länderliste hilft Ihnen hier nicht; nur der Blick auf die Flanke hilft.

Praktisch heisst das: Wenn auf Ihren Winterreifen das Alpine-Symbol steht, sind Sie in ganz Europa auf der sicheren Seite. Steht nur M+S da, brauchen Sie die Länderliste — und für Deutschland, Frankreich und Skandinavien neue Reifen.


Die Schweiz: keine Pflicht, aber auch kein Freibrief

Der TCS ist deutlich: „In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht, das Auto im Winter mit Winterreifen auszurüsten."[4] Die BFU sagt dasselbe: „In der Schweiz existiert keine explizite Vorschrift, das Auto mit Winterreifen auszurüsten."[4]

Damit endet die Sache aber nicht, sondern fängt an. Das Gesetz regelt die Sache über zwei allgemeine Pflichten:

  • Art. 29 SVG: „Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren."[5]
  • Art. 31 Abs. 1 SVG: „Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann."[5]

Der TCS zieht daraus den Schluss, den man kennen sollte, bevor man im Januar mit Sommerreifen losfährt: „Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, egal ob mit dem Auto, dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen, gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar."[11]

Es gibt also keine Winterreifenpflicht — aber es gibt eine Pflicht, ein betriebssicheres Fahrzeug zu führen, und bei Schnee auf der Strasse fällt beides zusammen.

Profiltiefe: 1,6 mm ist das Gesetz, 4 mm ist der Rat

Vorgeschrieben sind in der Schweiz 1,6 mm auf der ganzen Lauffläche — für Sommer- und Winterreifen gleichermassen. Wörtlich sagt Art. 58 Abs. 4 VTS: „Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen."[6] Wer darunter liegt, zahlt nach Ordnungsbussenverordnung 100 Franken pro mangelhaften Reifen.[6]

Der TCS empfiehlt etwas anderes: „Der TCS empfiehlt weiterhin, Winterreifen zugunsten der Fahrsicherheit ab einer Profiltiefe von unter 4 mm und Sommerreifen ab einer Profiltiefe von 3 mm erneuern zu lassen."[10] Zwischen 1,6 mm und 4 mm liegt kein Meinungsunterschied, sondern der Unterschied zwischen „nicht strafbar" und „bremst noch auf Schnee".

Wichtig für die Reise: 1,6 mm ist der tiefste Wert in Europa, nicht der übliche. Österreich verlangt bei Winterreifen 4 mm, Kroatien 4 mm, Tschechien 4 mm, Slowenien 3 mm, Schweden 3 mm.[1][2] Ein Reifen, der in der Schweiz durch die Kontrolle kommt, kann in Österreich zu wenig Profil haben.

Der Wechselzeitpunkt

Die Faustregel lautet „von O bis O" — von Oktober bis Ostern. Der TCS: „Als Faustregel gilt von O bis O, also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren. Falls es das regionale Wetter erfordert, muss man sie aber auch bereits früher montieren oder erst später wieder auf Sommerreifen wechseln."[1]

Die Faustregel ist eine Faustregel und keine Vorschrift. Wer regelmässig über einen Pass fährt, richtet sich nach der Bergstrecke, nicht nach dem Mittelland.

Schneeketten

Eine allgemeine Kettenpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Auf einzelnen Strecken schon: Beim Signal „Schneeketten obligatorisch" (2.48) dürfen Sie nur weiterfahren, wenn die Ketten montiert sind. Ein Verstoss kostet nach Ordnungsbussenverordnung 100 Franken.[7]

Winterreifen ersetzen die Ketten dort nicht. Der TCS: „Bei schneebedeckten steilen Strassen stossen Winterreifen oft an ihre Grenzen."[8]

Spikes

Spikesreifen sind in der Schweiz im Winterhalbjahr erlaubt, aber eng begrenzt: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h, ein entsprechender Aufkleber am Heck ist obligatorisch, und Autobahnen und Autostrassen sind gesperrt — mit genau zwei Ausnahmen: der A13 zwischen Thusis und Mesocco und der A2 zwischen Göschenen und Airolo (Gotthard-Strassentunnel).[12]


Die vier Nachbarn im Detail

Deutschland — das Wetter entscheidet, das Alpine-Symbol ist Pflicht

Deutschland kennt kein Datum. Massgebend ist § 2 Abs. 3a StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen montiert sein.[3][11]

Zulässig sind seit dem 1. Oktober 2024 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol — reine M+S-Reifen aus der Produktion vor Januar 2018 nicht mehr.[3]

Bussen: 60 Euro für die blosse Fahrt, 80 Euro bei Behinderung anderer, 100 Euro bei Gefährdung — je ein Punkt in Flensburg.[3] Das Europäische Verbraucherzentrum nennt zusätzlich eine Halterhaftung von 75 Euro und einen Punkt, wenn der Halter die Fahrt anordnet oder zulässt.[2]

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt wie in der Schweiz bei 1,6 mm.[2] Für Motorräder gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht.[2]

Österreich — 1. November bis 15. April, aber nur bei Winterverhältnissen

Zwischen dem 1. November und dem 15. April müssen bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Strasse an allen Rädern Winterreifen montiert sein.[1][11] Ist die Strasse frei, dürfen Sie mit Sommerreifen fahren, auch am 3. Januar.

Österreich akzeptiert weiterhin M+S — die Kennzeichnungen M+S, M.S, M&S sowie das Alpine-Symbol gelten alle.[1][2] Die Mindestprofiltiefe ist mit 4 mm bei Radialreifen (5 mm bei Diagonalreifen) deutlich höher als in der Schweiz.[1][2]

Als Alternative sind Sommerreifen plus Schneeketten zulässig, aber nur auf durchgehend schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn.[11] Auf teilweise freier Strasse ist das keine Option.

Spikes sind in Österreich vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt, mit Tempolimits von 80 km/h ausserorts und 100 km/h auf der Autobahn und einem Hinweisschild am Heck.[2]

Italien — die Provinz regelt, das Schild gilt

Italien hat keine landesweite Pflicht. Stattdessen ordnen Provinzen und Strassenbetreiber sie strecken- und zeitweise an, angekündigt durch Schilder. Der typische Zeitraum ist der 15. November bis 15. April.[2][11]

Wichtige Sonderfälle:

  • Aostatal: 15. Oktober bis 15. April auf den Staatsstrassen.[2][11]
  • Brennerautobahn A22 (Südtirol): 15. November bis 15. April.[2]

Italien akzeptiert M+S.[11] Als Alternative genügen Schneeketten an Bord, wo das Schild sie zulässt.

Eine italienische Eigenheit, die man leicht übersieht: Zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober dürfen Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem im Fahrzeugschein eingetragenen entspricht.[2] Wer also im Sommer mit Winterreifen unterwegs ist, die langsamer freigegeben sind als das Auto, verstösst in Italien gegen die Vorschrift.

Frankreich — Loi Montagne in 34 Departementen

In gekennzeichneten Gemeinden der Bergregionen gilt vom 1. November bis 31. März eine Winterausrüstungspflicht. Zulässig sind vier Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung oder mitgeführte Schneeketten beziehungsweise zugelassene Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder. M+S allein genügt seit November 2024 nicht mehr als gleichwertige Winterausrüstung; zusätzlich müssen dann mobile Traktionshilfen mitgeführt werden.

Die Mindestprofiltiefe für anerkannte Winterreifen beträgt 3,5 mm. Aktuelle Länderinformationen nennen bei Verstössen eine Busse von 135 Euro; zusätzlich kann die Weiterfahrt untersagt werden.


Ganz Europa auf einen Blick

Alle Angaben nach dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, Stand 26. September 2025[2], ergänzt um TCS[11] und ADAC[1]. Sie ersetzen die Prüfung vor der Reise nicht — Zeiträume und Kennzeichnungen ändern sich, wie 2024 gleich viermal.

Land Pflicht Zeitraum Kennzeichnung Profil Spikes
Schweiz keine (aber Betriebssicherheit) 3PMSF empfohlen 1,6 mm (TCS: 4 mm) begrenzt
Deutschland situativ Wetter nur 3PMSF 1,6 mm
Österreich Frist + Wetter 1.11.–15.4. M+S oder 3PMSF 4 mm 1.10.–31.5.
Italien Schild / Provinz 15.11.–15.4. M+S
Frankreich Gebiet, 34 Dep. 1.11.–31.3. nur 3PMSF
Slowenien Frist 15.11.–15.3. Winter o. Ganzjahr 3 mm verboten
Kroatien Frist 15.11.–15.4. M+S oder 3PMSF 4 mm
Tschechien situativ 1.11.–31.3. Winter o. Ganzjahr 4 mm (6 mm > 3,5 t) verboten
Slowakei situativ 15.11.–31.3. M+S oder 3PMSF 3 mm
Luxemburg situativ Wetter M+S oder 3PMSF 1,6 mm
Dänemark situativ (seit 1.7.2025) Wetter 3PMSF 1,6 mm 1.11.–15.4.
Schweden Frist 1.12.–31.3. nur 3PMSF 3 mm 1.10.–15.4.
Norwegen faktisch situativ 1.11.–Ostern 3 mm erlaubt, Gebühr in Städten
Finnland situativ 1.11.–31.3. Winter 3 mm 1.11.–31.3.
Island keine (Fahrerpflicht) Winter 1.11.–14.4. 3 mm 1.11.–14.4.
Estland Frist 1.12.–1.3. nur 3PMSF 3 mm 15.10.–31.3.
Lettland Frist 1.12.–1.3. nur 3PMSF 4 mm 1.10.–1.5.
Litauen Frist 10.11.–1.4. Winter o. Ganzjahr 3 mm verboten 10.4.–1.11.
Bulgarien Frist 15.11.–1.3. 4 mm verboten
Rumänien situativ Wetter M+S und/oder 3PMSF 1,6 mm erlaubt
Polen keine verboten
Ungarn keine (Ketten per Schild) verboten
Niederlande keine verboten
Belgien keine 1,6 mm
Spanien Schild
Portugal keine (Ketten per Schild)
Griechenland Schild Okt.–Apr. Winter o. Ganzjahr
Grossbritannien keine nur auf Schnee/Eis
Irland keine nur auf Schnee/Eis

Zwei Zeilen, bei denen sich unsere Quellen widersprechen, und wir sagen es lieber, als es zu glätten: Bei Dänemark beschreibt das eine Werk die Regel seit dem 1. Juli 2025 als wetterabhängig, das andere als ganzjährige Pflicht zu Reifen mit Schneeflockensymbol.[2] Bei Rumänien nennt eine Quelle eine situative Pflicht, eine andere gar keine. Für beide Länder gilt: vor der Fahrt beim nationalen Automobilclub nachfragen.


Schneeketten: 50 km/h und die Antriebsachse

Wo Ketten vorgeschrieben oder erlaubt sind, gelten fast überall dieselben zwei Regeln: Sie gehören an die Antriebsachse, und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.[11] Österreich setzt die Grenze mit 40 km/h noch tiefer.[2]

Drei Punkte, die im Ernstfall zählen:

  • Ketten sind keine Alternative zu Winterreifen, wo Winterreifen verlangt sind. In Österreich sind Sommerreifen plus Ketten nur auf durchgehend schnee- oder eisbedeckter Strasse zulässig.[11] In Frankreich und Italien dagegen sind Ketten eine echte Alternative.[13][2]
  • In den Niederlanden sind Ketten verboten, weil sie den Belag beschädigen.[2] Auch Spikes sind dort untersagt.
  • Kroatien und Slowenien verlangen zusätzlich eine Schneeschaufel, wenn Sie statt Winterreifen mit Ketten unterwegs sind.[1]

Und der Punkt, an dem die meisten scheitern: Ketten zum ersten Mal im Schneetreiben am Pass zu montieren, ist keine gute Idee. Einmal zu Hause in der Garage üben — das dauert zwanzig Minuten und spart am Berg eine Stunde.


Wohnmobile, Anhänger, Motorräder

Die Regeln für Personenwagen sind nicht die Regeln für alles.

  • Anhänger sind in Österreich von der Winterreifenpflicht ausgenommen.[1] In Schweden und Lettland dagegen gelten die Vorschriften auch für sie.[2]
  • Wohnmobile über 3,5 t behandeln viele Länder wie Lastwagen — dann genügt oft die Antriebsachse, dafür gelten andere Fristen. In Norwegen gilt für Fahrzeuge über 3,5 t eine Pflicht vom 15. November bis 31. März.[1]
  • Motorräder sind in Deutschland von der Winterreifenpflicht ausgenommen.[2] In Italien ist die Fahrt mit dem Motorrad bei Schneefall untersagt.[1] Litauen dagegen schreibt Motorrädern vom 1. Dezember bis 1. März Winterreifen vor.[2]

Wer mit Wohnmobil oder Anhänger reist, sollte die Regeln für sein tatsächliches Gesamtgewicht nachschlagen, nicht die für Personenwagen.


Was das für die Praxis heisst

Wir bauen die Regeln hier ungern zu einer einzigen Empfehlung zusammen, weil jede Reise anders aussieht. Vier Sätze halten wir trotzdem für tragfähig:

Erstens: Das Alpine-Symbol ist die Antwort auf die meisten Fragen. Ein Satz Reifen mit 3PMSF ist in jedem europäischen Land zulässig. Ein Satz mit nur M+S ist es in Deutschland, Frankreich, Schweden, Estland und Lettland nicht mehr. Der Aufpreis für die richtige Kennzeichnung ist kleiner als eine einzige Reise, die daran scheitert.

Zweitens: Rechnen Sie mit dem strengsten Land Ihrer Route, nicht mit dem durchschnittlichen. Bei der Profiltiefe heisst das 4 mm, nicht 1,6 mm — und das deckt sich zufällig genau mit dem, was der TCS ohnehin empfiehlt.[10]

Drittens: Bei „Schild"-Ländern zählt, was im Kofferraum liegt. Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und Ungarn können jederzeit Ketten verlangen. Ein Satz Ketten kostet weniger als eine umgekehrte Fahrt.

Viertens: Die Schweiz hat keine Pflicht, aber sie hat Art. 29 SVG. Wer im Januar mit Sommerreifen in den Schnee fährt, hat kein Bussgeldproblem, sondern ein Betriebssicherheitsproblem — und das ist das grössere.


Quellen und Stand

Dieser Beitrag wurde am 19. August 2026 anhand der aktuellen TCS-, ADAC- und amtlichen Länderinformationen überprüft. Die Saison 2026/27 beginnt erst im November; einzelne Länder können ihre Vorschriften bis dahin noch ändern. Die Saison 2026/27 beginnt erst im November; einzelne Länder können ihre Vorschriften bis dahin noch ändern. Prüfen Sie vor der Abfahrt beim Automobilclub des Ziellandes nach — dieser Text ersetzt das nicht und ist keine Rechtsberatung.

  1. ADAC, „Winterreifen- und Schneeketten-Pflicht in Österreich, Italien und Europa" — <https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/>
  2. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, „Winter tires: regulations in Germany and Europe", Stand 26. September 2025 — <https://www.evz.de/en/topics/transport/car/winter-tires/>
  3. ADAC, „Beim Reifenwechsel beachten: Alpine-Symbol Pflicht bei Winterreifen" — <https://www.adac.de/news/auto-winterreifen-neue-regel-oktober/>
  4. TCS, FAQ Reifen — <https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/reifen/faq-reifen.php>; BFU, „Autofahren im Winter" — <https://www.bfu.ch/de/ratgeber/autofahren-winterreifen>
  5. Strassenverkehrsgesetz SVG, SR 741.01, Art. 29 und Art. 31 Abs. 1
  6. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, SR 741.41, Art. 58 Abs. 4; Ordnungsbussenverordnung OBV, SR 314.11, Anhang 1 Ziff. 402.1
  7. Ordnungsbussenverordnung OBV, SR 314.11, Anhang 1 Ziff. 304.19 — Signal 2.48
  8. TCS, „Wann sind Schneeketten obligatorisch?" — <https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/der-tcs-experte/schneekette-obligatorisch.php>
  9. TCS, Ratgeber „Winterreifen 2025", S. 5 — <https://www.tcs.ch/mam/Digital-Media/PDF/Booklets/ratgeber-winterreifen-2025.pdf>
  10. TCS, Ratgeber „Winterreifen 2025", S. 14
  11. TCS, „Winterreifenpflicht im Ausland" — <https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/wissenswertes/fahrzeugvorschriften/winterreifenpflicht-ausland.php>
  12. ASTRA, Bundesamt für Strassen — Spikesreifen: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, Aufkleberpflicht, Autobahnverbot mit Ausnahme A13 Thusis–Mesocco und A2 Göschenen–Airolo
  13. Sécurité Routière, „Nouveaux équipements hivernaux" und „Équipements hivernaux : départements et communes" — <https://www.securite-routiere.gouv.fr/>
  14. Décret n° 2020-1264 du 16 octobre 2020 relatif à l'obligation d'équipement de certains véhicules en période hivernale — <https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000042434406>

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